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Frage: 611 Siehe auch 582
aus einem Privatmail v. 25.06.02
a) Wiedergeborene Ehepaare dürfen sich nicht scheiden lassen.
b) Wenn ein allenfalls nicht erretteter Eheteil sich scheiden lassen will, muss letztlich der wiedergeborene Ehepartner diesen laufen lassen.
c) Wiederverheiratung gibt es nur, wenn ein Ehepartner gestorben ist.
Alle andere "Geschichten" die mit dem AT oder den Evangelien erklärt werden, sind keine christliche Lehren sondern Wunschdenken. Das allermeiste, das der Herr in den Evangelien gesagt hat, hat er zu Nichtwiedergeboren gesagt, die auch aus einer anderen Haushaltung stammten (Unter Gesetz)
Liebe Grüsse
Hans Peter
Noch etwas:
es gibt heute innerhalb der Gemeinde solche, die
Ehescheidung herbeireden. Ich kann da nur sagen, dass sind Menschen die:
a) nicht wissen, was eine Ehe in den Gedanken Gottes ist. oder:
b) meinen, ein Ehepartner müsse perfekt sein. oder:
c) selber sich nie über ihre eigen Schuld gebeugt und Gott und dem Partner ihre
Schuld bekannt haben. oder:
d) selber keine Vergebung erlangt haben und darum auch keine geben können. oder:
e) sonnst nicht wissen, was sie tun.
Siehe auch:
bis dass der Tod Euch scheidet