Erlösung und Erweckung
(Siehe Bode 1990, Nr.5, Seite 99f.||Nr.6/7, Seite 138f.||Nr.9, Seite 174 von W.J.O.)
1. Wortbedeutung:
- gaal = "auf etwas oder jemand Anspruch erheben", "einlösen" in Hiob 3:5, "Einforderer" in Num.5:8 -> zurückfordern -> losmachen -> lösen -> ablösen, einlösen, erlösen.
- goel = Löser, Erlöser -> Hiob 19:25; Spr.23:11; Jes.54:5.8
2. Geschichtlicher Aspekt: 3 Aspekte des Lösens im Gesetz Mose
Im Gesetz Mose findet man folgende Formen von lösen:
1) Eigentumsrecht a) Land, Haus u.ä. Lev.25:23-34; Ruth 4:3-9; Jer.32:7.8; Hes.11:15
b) Sklave Lev.25:47-55
c) etwas Gott geweihtes Lev.27
2) Eherecht Blutsverwandter Deut.25:5-10; Ruth 3:9.12; 4:1.3.6.814
3) Strafrecht Bluträcher Nu.35:12.19-27; Deut.19:6.12; Jos.20:3.5.9; 2.Sam.14:11;
1.Kön.16:11
-> Bei allen drei Hauptaspekten des Lösens geht es um das Wiederzurückerlangen, resp. -fordern von etwas Verlorenem (Land, Freiheit, eheliche Beziehung, Nachkommenschaft, vergossens Blut).
Dieser rote Faden bildet die Grundlage für das richtige prophetische und typologische Verständnis.
3. Prophetischer Aspekt
Grundsatz 1:
Die Gesetze über das Lösungsrecht, resp. -pflicht sind einem erlösten Volk gegeben, d.h. die Anwen-
dung hat in erster Linie nicht die Erlösung des Sünders, sondern die Wiederherstellung des Gläubi-
gen, resp. des Volkes Gottes zum Gegenstand.
Grundsatz 2:
Die Gesetze über das Lösungsrecht, resp. -pflicht richten sich in erster Linie an das irdische Volk Israel. Sie finden ihre eigentliche Erfüllung bei der endgültigen Wiederherstellung Israels beim
Kommen des Messias - ihres Erlösers, Blutsverwandten und Bluträchers (vgl. das Buch Ruth).
1) Eigentumsrecht a) Lösung v. Land -> Jes.49:7.8/60:4.8.16/Hes.47:13ff.
b) Lösung v. Knechtschaft -> Jes.44:24-24/48:20/49:7+9/Röm.11:26
2) Eherecht Blutsverwandter -> Jes.49:18-21/54:1-8/Hos.2:14-23
3) Strafrecht Bluträcher -> Jes.63:1-6/Röm.11:15
4. Typologischer Aspekt
Grundsatz 1:
Die Übertragung alttestamentlicher Ereignisse in die christliche Haushaltung der Gnade hat nicht die
christliche Stellung zum Gegenstand, sondern die praktische Verwirklichung dieser Stellung im täg-
lichen Leben auf dieser Erde (nicht die objektive Wahrheit als solche, sondern die subjektive Er-
fahrung dieser Wahrheit).
Grundsatz 2:
Die zukünftige Wiederherstellung des gläubigen Überrestes aus Israel, sowie die darauf folgende
Herrschaft Christi im 1000-jährigen Friedensreich zeigen trotz wesentlicher Unterschiede auch
treffende Übereinstimmungen was die moralischen Grundsätze betrifft (vgl. Röm.14:17.18).
1) Eigentumsrecht a) Lösung v. Land -> Eph.1:3-11.17ff./Kol.1:12/
b) Lösung v. Knechtschaft -> Gal.5:1-13/1.Kor.7:23
2) Eherecht Blutsverwandter -> 2.Kor.11:2-3/Of.2:5
3) Strafrecht Bluträcher -> 2.Thess.1:6.7/2.Kor.10:3-6/Eph.5:13-16/2.Tim.3:9.13